Für weitere Infos bitte auf die Bilder klickenÜber unsSie benötigen einen Energieausweis, oder eine komplette Energieberatung ? Oder einen Nachweis für dieKfW Förderbank mit Baubegleitung ? Dann sind Sie hier richtig ! Von der Datenaufnahme ihres Gebäudes mit professionellen Programmen, bis hin zum fertigen Energieausweis oder einer kompletten Energieberatung werden Sie aus einer Hand betreut. Modernisierungsplanung und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme gehören ebenso zum Angebot.Bei der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage, sowie bei der Optimierung der ganzen Anlage bin ich Ihr neutraler Ansprechpartner. Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfsoder des gemessenen Energieverbrauchsausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen: ·Für ·Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der ·Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben odernachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. ·Für ·Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch alsBasis des Energieausweises.In einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 bestand noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Welcher Ausweis für welches Gebäude ?