Für weitere Infos bitte auf die Bilder klicken Über uns Die Daten werden an das Berechnungsprogramm übertragen. Der Energieausweis wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben erstellt. Das fertige Gebäude wird im 3D Modus angezeigt Ihr Bauplan wird eingescant und eingemessen Hier sehen Sie am unteren Bildrand noch den Plan Sie benötigen einen Energieausweis, oder eine komplette Energieberatung ? Oder einen Nachweis für die  KfW Förderbank mit Baubegleitung ?  Dann sind Sie hier richtig !  Von der Datenaufnahme ihres Gebäudes mit professionellen Programmen, bis hin zum fertigen Energieausweis   oder einer kompletten Energieberatung werden Sie aus einer Hand betreut.  Modernisierungsplanung und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme gehören ebenso   zum Angebot. Bei der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage, sowie bei der Optimierung der ganzen Anlage bin ich Ihr   neutraler Ansprechpartner.   Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des  berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei  gelten folgende differenzierte Regelungen:  · Für ·  Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.  November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der  Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei  der Fertigstellung die Anforderungen der ·  Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder  nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.   · Für ·  Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch als  Basis des Energieausweises. In einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 bestand noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich  einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.  Welcher Ausweis für welches Gebäude ?